Notfall Schlaganfall – Symptome erkennen & schnell richtig behandeln
Bei einem Schlaganfall schnell und richtig handeln!
Einen Schlaganfall kann im Lauf des Lebens jeder erleiden. Bei dem auch Hirninfarkt oder Apoplex genannten Ereignis handelt es sich um eine plötzliche Durchblutungsstörung des Gehirns. Werden Sofortmaßnahmen nicht unverzüglich eingeleitet, sterben Teile des Gehirns ab und es kann zu Tod oder Folgeschäden kommen. Ein Schlaganfall ist die dritthäufigste Todesursache und der häufigste Grund für Behinderungen im Erwachsenenalter. Von Betroffenen und Angehörigen werden Symptome oft nur zögerlich und damit zu spät wahrgenommen.
Lieber einmal zu früh als einmal zu spät ins Krankenhaus!
Notfall Schlaganfall – wenn die Blutgefäße des Gehirns plötzlich verstopfen oder „platzen“ kommt es zum Schlaganfall. Es entsteht ein plötzlicher Sauerstoffmangel, der die Hirnfunktionen und damit die Steuerung des Körpers, aber auch unsere Gefühlswelt und einen Teil unseres Ichs, schädigt. Innerhalb von Minuten stirbt das nicht versorgte Hirngewebe ab, um so mehr Zeit verstreicht, desto mehr Hirngewebe geht verloren. Mit dem Erkennen der Schlaganfall-Symptome und der damit verbundenen schnellsten Behandlung können bleibende Schäden deutlich reduziert werden.
Einen Schlaganfall niemals unterschätzen
Herr A. weint. Es ist ein stilles Weinen. Der 56-Jährige liegt wie ein gefällter Baum im Bett der Schlaganfallstation (Stroke-Unit) im Sana Klinikum Borna. „Ich bin doch am Tag davor noch Fahrrad gefahren“, sagt er. Durch den Schlaganfall ist er kaum zu verstehen, der linke Arm liegt hilflos neben ihm. „Haben Sie nicht an einen Schlaganfall gedacht?“, erkundigt sich Dr. Alexander Reinshagen, Chefarzt der Klinik für Neurologie. Herr A. berichtet, am Abend für zehn Minuten ein Kribbeln im linken Arm und im linken Bein gespürt zu haben. Da es von allein wieder weggegangen sei und er ein Kribbeln, zum Beispiel vom Übereinanderschlagen der Beine, ja kenne, habe er sich nichts dabei gedacht. Nachdem das Hockeyspiel im Fernsehen zu Ende war, habe er noch abgewaschen, kurz vor Mitternacht aber bemerkt, dass er den linken Arm und das Bein nicht richtig bewegen konnte. Wieder sei ihm ein Schlaganfall nicht in den Sinn gekommen, er habe doch sein ganzes Leben Sport gemacht. Erst als am Morgen die linke Körperhälfte immer noch gelähmt war, habe er den Rettungsdienst gerufen.
Schon die ersten Beschwerden verweisen auf den Schlaganfall-Notfall
Anders als der Begriff „Anfall“ nahelegt, können sich die typischen Schlaganfallsymptome nach und nach aufbauen und auch zwischenzeitlich wieder bessern. Doch bereits beim ersten Auftreten verdächtiger Beschwerden zählt jede Minute. „Taubheitsgefühle, Sprach- oder Bewegungsstörungen sollten sofort auf einer spezialisierten Schlaganfallstation untersucht werden, auch wenn sie noch nicht stark ausgeprägt sind“, rät Dr. Reinshagen eindringlich. „Lieber einmal zu früh als einmal zu spät ins Krankenhaus!“ Bei frühestem Eintreffen in einer Klinik mit Schlaganfallexpertise wird zunächst versucht, den ursächlichen Hirngefäßverschloss wieder zu öffnen, um das Gehirn wieder mit Blut zu versorgen. Leider treffen Patient:innen nur selten innerhalb weniger Minuten in einer Klinik ein. Die Chance, bleibende Schäden zu verhindern, ist dann aber noch am größten. Die meisten kommen zwei bis drei Stunden nach dem Auftreten der ersten Symptome in ärztliche Behandlung. Das den Schlaganfall verursachende Blutgerinnsel in einem Hirngefäß kann dann immer noch mit einem Medikament aufgelöst oder gar mit einem Katheter entfernt werden. Herr A. kam leider zu spät in die Klinik. Die Durchblutungsstörung hatte das Hirngewebe schon unrettbar geschädigt.
Auch vorübergehende Symptome ernst nehmen!
Auch bei einer so genannten transitorischen ischämischen Attacke – kurz: TIA – treten diese Symptome auf, verschwinden aber nach kurzer Zeit wieder. Grund zur Entwarnung oder zum Zögern ist das jedoch nicht. Eine TIA ist, wenn man so will, der »kleine« Schlaganfall. Wie dieser entsteht die TIA durch ein Blutgerinnsel im Gehirn. Wenn dieses durch das gerinnungseigene System wieder aufgelöst werden kann, bezeichnet man das im Nachgang als TIA. Sie weist die gleichen plötzlichen Symptome auf, wie der vollendete Schlaganfall. Im Gegensatz dazu bilden sich diese bei der TIA innerhalb weniger Minuten zurück.
Eine TIA ist wie ein »Schuss vor den Bug«. Die beim ersten Mal ggf. nur kurzzeitig aufgetretenen Schlaganfall-Symptome können nach Stunden bis wenigen Tagen erneut, und dann bleibend, auftreten und zu Behinderung oder Tod führen; Patienten mit einer TIA haben am meisten zu verlieren! „Auch wenn die Beschwerden nach wenigen Minuten wieder verschwunden waren, notfallmäßig in eine Klinik mit Schlaganfall-Station, lieber den Rettungsdienst rufen, nicht selber fahren“, appeliert Dr. Reinshagen.
Zeit ist Gehirn
Schlaganfall-Patient:innen werden auf einer Schlaganfall-Spezialstation in enger Zusammenarbeit von Schlaganfall-Ärtz:innen, Pflegekräften und Therapeut:innen betreut. Sie suchen schnellstmöglich und gründlich nach den Ursachen des Schlaganfalls, um einen weiteren Schlaganfall gar nicht erst zuzulassen. An die Akutbetreuung schließt eine Rehabilitationsbehandlung an. Physio-, Ergo- und Sprachtherapeuten aktivieren mit einem komplexen Behandlungsansatz die Selbstheilungskräfte des Gehirns, um die Bewegungs- und Sprechfähigkeit so gut wie möglich wiederherzustellen. Da Herr A. mit 56 Jahren noch recht jung ist, kann das auch gelingen.
Gute Nachricht: Die Akuttherapie bei einem Schlaganfall hat sich weiterentwickelt
Umso eher die Betroffenen in eine Schlaganfallklinik kommen, umso größer ist die Chance, den Schaden, der durch die Durchblutungsstörung entstanden ist, rückgängig zu machen. unmittelbar nach dem Ereignis können Mediziner:innen das Hirngerinnsel mit einem Medikament auflösen. Seit einigen Jahren weiß man, dass Gerinnsel in großen Hirngefäßen – die also besonders schwere Schlaganfälle auslösen – auch mit Gefäßkathetern entfernt werden können. Patient:innen, die schnellstmöglich behandelt werden, profitieren von dieser Technik besonders. Und neueste Studien zeigen, dass bei wenigen Patient:innen das mechanische Entfernen des Blutgerinnsels sogar noch bis zu 24 Stunden nach dem Ereignis schwere Behinderungen vermeiden helfen kann. Die Verbesserungen in der Akuttherapie sollten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass jeder Schlaganfall ein lebensbedrohlicher Notfall bleibt. Chefarzt Dr. Reinshagen appelliert: „Der Grundsatz: ‚Zeit ist Gehirn – jede Minute zählt!‘, gilt nach wie vor. Nie warten. Die Chance, ein Hirngefäßgerinnsel wieder aufzulösen, sinkt mit jeder Minute.“
Unser Experte zum Thema
Dr. Alexander Reinshagen
Facharzt für Neurologie
Telefon 03433 21-1481
neurologie.borna@sana.de
Was sind denn typische Warnzeichen für einen Schlaganfall?
Die häufigsten Symptome eines Schlaganfalls sind akut auftretende einseitige Lähmungen, Beeinträchtigungen der Sprache bzw. des Sprachverständnisses, Taubheitsgefühle, Sehstörungen oder auch Schwindel mit Gangunsicherheit, seltener auch akut einsetzende starke Kopfschmerzen.
Wie funktioniert der FAST-Test bei Schlaganfallverdacht?
Der Test stammt aus dem englischsprachigen Raum und steht für Face (Gesicht), Arms (Arme), Speech (Sprache) und Time (Zeit). Dabei bittet man die Person, bei der der Verdacht auf einen Schlaganfall besteht, gewisse Dinge zu tun (siehe Infokasten). Fallen dabei Fehler auf, muss unverzüglich die 112 gewählt und die Person in die nächste Klinik – im Idealfall mit Schlaganfallstation, auch: »Stroke Unit« – gebracht werden. Der FAST-Test deutet aber nur auf die häufigsten Symptome hin.
Treten die typischen Symptome nur bei einem Schlaganfall auf?
Nein. Auch bei einer so genannten transitorischen ischämischen Attacke – kurz: TIA – treten diese Symptome auf, verschwinden aber nach kurzer Zeit wieder. Grund zur Entwarnung oder zum Zögern ist das jedoch nicht.
Eine TIA ist wie ein »Schuss vor den Bug«. Die beim ersten Mal ggf. nur kurzzeitig aufgetretenen Schlaganfall-Symptome können nach Stunden bis wenigen Tagen erneut, und dann bleibend, auftreten und zu Behinderung oder Tod führen; Patienten mit einer TIA haben eigentlich am meisten zu verlieren! Bei etwa jedem fünften Schlaganfall gab es zuvor eine TIA – und das meist in den letzten Stunden oder bis zu drei Tagen im Voraus. Für MedizinerInnen ist es immer wieder dramatisch, wenn Menschen früh mit einem Schlaganfall aufwachen und uns dann berichten, solche Symptome am Vorabend schon mal kurz gehabt zu haben – hätten sie den Notruf getätigt, hätte der Schlaganfall mit großer Wahrscheinlichkeit vermieden werden können.
Was genau ist eine transitorische ischämische Attacke?
Wie ein Schlaganfall entsteht die TIA durch ein Blutgerinnsel im Gehirn. Wenn dieses durch das körpereigene Gerinnungssystem wieder aufgelöst wird, bezeichnet man das im Nachgang als TIA. Sie weist die gleichen plötzlichen Symptome auf, wie der vollendete Schlaganfall. Im Gegensatz dazu bilden sich diese bei der TIA innerhalb weniger Minuten bis Stunden zurück. Da man das vorher nie weiß, immer sofort den Notarzt/Rettungsdienst rufen.
Wie reagiere ich bei einer transitorischen ischämischen Attacke richtig?
Die transitorische ischämische Attacke ist deshalb genauso ein Notfall wie ein »richtiger« Schlaganfall. Bemerken sie bei sich oder anderen also Anzeichen eines Schlaganfalls, auch wenn diese sich schnell wieder zurückgebildet haben, rufen Sie sofort einen Rettungswagen (112), auch der beschwerdefreie Patient ist ein Notfallpatient! Und: Fahren Sie nicht selber mit dem Auto in die Klinik: Sollten die Symptome wieder eintreten, gefährden Sie nicht nur sich.
Die Schlaganfall-Spezialstation am Sana Klinikum Borna versorgt Patient:innen über die Region hinaus rund um die Uhr. Diagnostik und Behandlung folgen den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die hohe Qualität der hier erbrachten Leistungen wird durch eine Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft belegt.
Was passiert in der Schlaganfall-Klinik?
Werden Patienten nach einem Schlaganfall in das Sana Klinikum Borna gebracht, werden sie über das Zentrum für Notfall- und Akutmedizin (ZNA) aufgenommen. Es ist rund um die Uhr geöffnet und verfügt durchgehend über einen neurologischen Dienstarzt.
Direkt nach Ankunft in der Notfallambulanz wird der/die Patient:in von Neurolog:innen untersucht, neben Blutentnahme und EKG wird sofort eine Bildgebung des Gehirns mittels Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT)durchgeführt. Noch in der Notfallambulanz werden alle entscheidenden therapeutischen Schritte eingeleitet, im Vordergrund steht hierbei der Versuch, das den Schlaganfall verursachende Gerinnsel aufzulösen.
Große, frühe Verschlüsse der Gehirnschlagadern können 24 Stunden am Tag durch das Notfallteam der Neuroradiologie und Anästhesie sofort mit der sogenannten »mechanischen Rekanalisierung« (Thrombektomie) – also der Entfernung des Blutgerinnsels mithilfe von Spezialkathetern – behandelt werden.
Welche Aufgaben hat eine Schlaganfall-Klinik?
- unmittelbare Diagnostik des Schlaganfalls als Voraussetzung für eine umgehende Therapie
- kontinuierliche Überwachung von Hirn, Kreisluaf und Körperfunktion, um eine weitere Schädigung des Gehirns zu vermeiden
- bereits bei der Aufnahme wird die Schluckfunktion durch geschulte Mitarbeiter:innen zur Verhütung einer Lungenentzündung getestet
- gezielte medikamentöse Therapie einschließlich der Überwachung von Nebenwirkungen
- Rehabilitation durch das Pflegeteam, die Physiotherapeut:innen (Krankengymnast:innen), Ergotherapeut:innen (Beschäftigungstherapeut:innen) und Logopäd:innen (Sprachtherapeut:innen)
In der Regel bleiben Schlaganfall-Patient:innen einen bis fünf Tage auf einer Stroke Unit. Nach der Akutphase werden sie auf eine andere Station (neurologische Station oder Allgemeinstation) verlegt oder direkt in eine Rehabilitationseinrichtung überwiesen.
Im Interview
Oberarzt Andreas Staudenmayer leitet die Schlaganfall-Spezialstation am Sana Klinikum Borna
Jedes Jahr erleiden etwa 270.000 Menschen in Deutschland einen Schlaganfall. Er ist die dritthäufigste Todesursache und der häufigste Grund für Behinderungen im Erwachsenenalter. Immer noch werden Symptome oft nur zögerlich wahrgenommen. Warum das ein mitunter tödlicher Fehler sein kann, erläutert der Neurologe Andreas Staudenmayer.
Wie kommt es zu einem Schlaganfall?
Ausgelöst wird ein Schlaganfall, wenn die Blutgefäße des Gehirns plötzlich verstopfen oder »platzen«. Es entsteht ein plötzlicher Sauerstoffmangel, der die Hirnfunktionen und damit die Steuerung des Körpers aufhebt, innerhalb von Minuten bis wenigen Stunden stirbt das nicht versorgte Hirngewebe ab. Ein Schlaganfall äußert sich in plötzlichen halbseitigen Lähmungen, teils nur einem »schiefen« Mund, Störungen des Sprechens und Sprachverstehens und auch anderen Beschwerden.
Kann ich mich vor einen Schlaganfall schützen?
Einem Schlaganfall kann durch gesunde Lebensweise bis zu einem gewissen Grad vorgebeugt werden. Im Akutfall aber viel wichtiger: Auch geringste Schlaganfall-Symptome, erfordern schnellstes Handeln. Auch dann wenn Sie nach ein paar Minuten wieder von allein verschwunden sein sollten. Rufen sie die 112 – jede Minute zählt, um Folgeschäden zu vermindern.
Warum muss bei einem Schlaganfall unmittelbar gehandelt werden?
Zeit ist der entscheidende Faktor bei der Akutversorgung von Schlaganfallpatienten Das sofortige Handeln aller Beteiligten ist entscheidend, ngefangen bei den Beobachtern, die die 112 ohne »Wenn und Aber« anrufen und natürlich den Betroffenen selbst. In speziell und vor allem mit hochqualifiziertem Personal rund um die Uhr ausgestatteten Schlaganfall-Stationen – auch Stroke Unit genannt – findet sich heutzutage die größte Chance, Überleben beim Schlaganfall zu sichern und nie auszuschließende Folgeschäden auf ein Minimum zu reduzieren. Damit immer mehr Patientinnen und Patienten von den Fortschritten der Schlaganfall-Behandlung profitieren können, hat sich der Aufwand dafür schon fast exponentiell entwickelt, das können nicht mehr alle Krankenhäuser vorhalten.
Erste Hilfe bei Schlaganfall – Die richtigen Sofortmaßnahmen bei Schlaganfall-Verdacht
Je eher einem Schlaganfallpatienten fachgerecht geholfen wird, desto mehr Hirngewebe kann gerettet werden.
- Wählen Sie den Notruf 112. Äußern Sie Ihren Verdacht auf einen Schlaganfall.
- Lassen Sie den Betroffenen nicht allein. Beruhigen Sie ihn und geben Sie ihm zu verstehen, dass professionelle Hilfe auf dem Weg ist.
- Lockern Sie ggf. zu enge Kleidung.
Warum ist ein Warnen vor einem Schlaganfall immer noch wichtig?
Da ein Schlaganfall nicht schmerzt, werden die ersten Symptome häufig nicht in ihrer Dramatik gewürdigt. Genauso schlimm ist es, ein nur über Minuten währendes Schlaganfallsymptom nicht ernst zu nehmen. Auch dann müssen die Betroffenen unbedingt über die 112 ins Krankenhaus kommen. Die nur kurzzeitigen Symptome sind häufig nur der Vorbote eines nächsten und dann bleibenden Hirninfarkts. Diese sind in über zehn Prozent tödlich, auch wenn sie »ganz klein« angefangen haben. Es gibt aber auch den über Minuten bis Stunden fortschreitenden Schlaganfall. Jede Minute entscheidet über die Rettung wichtiger Gehirnfunktionen und das Vermeiden bleibender Folgeschäden für die Betroffenen.
Was ist an einem Schlaganfall bzw. Hirninfarkt so riskant?
Die unverzügliche Behandlung eines Schlaganfalls ist notwendig, da nicht selten schwere bleibende Folgen, wie Lähmungen, Schluck- und Sprachstörungen oder gar der Tod drohen. Werden die verstopften Blutgefäße nicht in den ersten Minuten bis wenigen Stunden wieder eröffnet (»rekanalisiert«), können die körperlichen Einbußen immens sein. Eine schnelle Behandlung kann auch hier Leben retten und Folgeschäden effektiv verringern helfen. Wir sagen daher ganz klar: Wenn Sie Symptome an sich oder anderen bemerken, rufen Sie umgehend die 112!
Digitale Helfer? Wie hilft die Digitalisierung beim Schlaganfall?
Es gibt mittlerweile viele digitale Helfer. Die FAST-App erinnert z. B. an die Symptome des Schlaganfalls. Wir wiederum setzen zudem bei sprachgestörten Patienten in der Behandlung, wenn es möglich ist, eine App zum Sprachtraining ein. So kann der Betroffene viel häufiger und später selbständig zu Hause trainieren. Einige Apps werden teilweise schon von den Krankenkassen finanziert bzw. können vom Hausarzt verschrieben werden. Dazu sollten sie jedoch auch zertifiziert sein.
Unser Experte zum Thema
Andreas Staudenmayer
Facharzt für Neurologie und Intensivmedizin
Telefon 03433 21-1481
andreas.staudenmayer@sana.de
Die häufigsten Schlaganfall-Risikofaktoren
- Hoher Blutdruck
- Hohe Cholesterinwerte
- Diabetes mellitus
- Herzerkrankungen
- Rauchen
- Vererbte Blutgerinnungsstörungen
- Übergewicht
- Bewegungsmangel
- Weibliches Geschlecht
- Über 60 Jahre alt
Ein gesunder Lebensstil mit täglicher Ausdauerbewegung, mediterraner Ernährung, Normalgewicht und Rauchstopp kann das Risiko für Gefäßerkrankungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt aber auch Demenz deutlich senken. Für Herzrhythmusstörungen, die im Alter häufig zu einem Schlaganfall führen, gibt es sehr gute vorbeugende blutverdünnende Medikamente.
Werde ich nach einem Schlagfall wieder gesund?
Pauschal lässt sich das leider nicht sagen, weil jeder Schlaganfall anders verläuft. Welche Einschränkungen bestehen und wie schwer sie sind, hängt davon ab, welche Hirnareale geschädigt sind. Manche Patienten fühlen sich schon kurz nach dem Ereignis wie vorher. Bei einem Großteil der Patienten und Patientinnen wirkt sich der Schlaganfall körperlich aus: beispielsweise durch halbseitige Lähmungen oder Verkrampfungen von Armen und Beinen und/oder eine gestörte Motorik. Schluck-, Seh- und Sprachstörungen können auftreten. Aufmerksamkeit und Konzentration können schwerfallen. Für fast alle Betroffenen ist ein Schlaganfall auch ein Angriff auf die Psyche. Sie können unter Stimmungsschwankungen bis hin zu Depressionen oder Angststörungen leiden. Eine Nachbehandlung, bei der viele medizinische Fach- und Therapiekräfte zusammenarbeiten, ist deshalb geboten. Im Idealfall koordinieren diese die Hausärzte.
Wer regelt die Rehabilitation nach einem Schlaganfall?
Noch im Krankenhaus beantragt der Sozialdienst bei Bedarf eine neurologische Rehabilitationsmaßnahme bei der Krankenkasse oder bei der Rentenversicherung. Diese soll die Pflegebedürftigkeit mindern und bei Berufstätigen die Erwerbsfähigkeit erhalten. Wie lang die Reha-Maßnahme durchgeführt wird, hängt von den individuellen Folgen des Schlaganfalls ab. Bei intensivem Pflegeaufwand kann sie mehrere Monate in der Reha-Klinik dauern.
Patient:innen, die nach dem Schlaganfall kaum fremde Hilfe benötigen, absolvieren eine meist dreiwöchige Anschlussheilbehandlung, ambulant oder stationär. Für über 70-Jährige mit zusätzlichen chronischen Erkrankungen kann eine geriatrische Rehabilitation eingeleitet werden. Bestand bereits vor dem Schlaganfall eine Pflegebedürftigkeit, kann die Aufnahme in der Abteilung Akutgeriatrie zum Stabilisieren für zwei bis drei Wochen erfolgen.
Sollte ich nach der Schlaganfall-Reha weiter trainieren?
Nach so viel Klinik die Beine hoch? Auf keinen Fall. Das Gehirn muss verloren gegangene Fähigkeiten neu lernen. Es ist wichtig, dass innerhalb der nächsten Monate so viel therapeutische und Trainingsmaßnahmen wie möglich absolviert werden. Was genau wann wie gemacht werden soll, legen die Fachleute in einem individuellen Therapieplan fest. Bald wieder allein das Besteck halten oder Treppen steigen? Regelmäßige Übungen als Hausaufgaben können noch bestehende Defizite weiter verringern. Auch wenn die Motivation manchmal fehlt, sollten Familienangehörige immer wieder Mut zusprechen und loben.
Wie lange bekomme ich nach einem Schlaganfall Krankengeld?
Berufstätige haben bei Erkrankung einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für sechs Wochen. Danach zahlt die Krankenkasse für maximal 72 Wochen Krankengeld. Die Höhe ist im § 47 Sozialgesetzbuch V geregelt. Danach beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Vom geringeren Wert werden noch die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen.
Mögliche Unterstützungsangebote im Rahmen der Pflegeversicherung
- Pflegeberatung
- Pflegekurse
- Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2)
- Familienpflegezeit (teilweise Freistellung bis zu 24 Monate)
- Pflegezeit (vollständige oder teilweise Freistellung bis zu 6 Monate)
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld bei akut aufgetretener Pflegesituation
Bekommt man nach einem Schlaganfall Rente?
Niemand bekommt automatisch eine Erwerbsminderungsrente. Für Schlaganfall-Betroffene im berufstätigen Alter gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Um langsam wieder in den Beruf einzusteigen, haben sie einen Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung. Erst wenn alle Rehabilitationsmaßnahmen ausgeschöpft sind und die Arbeitsfähigkeit nicht wieder hergestellt wird, kann ein Rentenantrag gestellt werden. Sofern erforderlich, verordnen die Ärzte Hilfsmittel. Das kann ein Rollstuhl, ein Treppenlift oder auch ein Badewannensitz sein.
Darf man nach Schlaganfall Auto fahren?
Vorher sollten Verkehrsmediziner oder besonders qualifizierte Ärzte die individuelle Fahrtauglichkeit begutachten. Eine kostenlose Broschüre zum Thema ist bei der Deutschen Schlaganfallhilfe erhältlich. Hier können Sie die Broschüre bestellen >
Auf Dauer nach einem Schlaganfall pflegebedürftig – was nun?
Trotz bester Therapie können nach einem Schlaganfall Einschränkungen bestehen bleiben. Wer deshalb im täglichen Leben Hilfe benötigt, kann einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Gutachterlich wird der Pflegegrad festgestellt. Für Grad 1 müssen leichte Einschränkungen bei den Aktivitäten des täglichen Lebens vorliegen. Die Grade 2 bis 5 werden bei schwererer bis schwerster Pflegebedürftigkeit attestiert.
Patienten, die von Angehörigen, Bekannten, Freunden oder Nachbarn betreut werden, erhalten Pflegegeldleistungen als Aufwandentschädigung. Ab Pflegegrad 2 kann zwischen Pflegegeld und Sachleistungen oder einer Kombination aus beiden Leistungen gewählt werden. Als Sachleistung zählt zum Beispiel die sogenannte „ambulante Pflege“. Dann kommen professionelle Pflegekräfte nach Hause. Alle Versicherten dürfen ihren Pflegedienst frei wählen.
Was leistet die Pflegeberatung?
Seriös oder nicht? Das allein verrät der Begriff Pflegeberatung nicht, denn er ist nicht gesetzlich geschützt. Die individuelle Pflegeberatung als Rechtsanspruch ist im Sozialgesetzbuch XI verankert. Paragraph 7a regelt unter anderem, dass der konkrete Hilfebedarf systematisch erfasst und analysiert werden soll. Danach ist ein individueller Versorgungsplan mit den für die pflegebedürftige Person erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, vorbeugenden, heilenden, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu erstellen.
Zusätzliche Unterstützung für Schlaganfall-Patient:innen
Schlaganfall-Patien:innten können beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Schwerbehinderung und/oder Nachteilsausgleiche stellen. Als schwerbehindert gelten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und deren körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Umfangreiche Informationen zu vielen Aspekten, unter anderem zu regionalen Selbsthilfegruppen, gibt es bei der Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe. Sinnvoll kann die Beratung bei anerkannten Sozialverbänden wie VdK oder SoVD und bei freien Wohlfahrtsverbänden sowie bei den Servicestellen der Rehabilitationsträger sein. Diese helfen ggf. bei Anträgen, die krankheitsbedingte finanzielle Verluste ausgleichen oder mindern. Zudem gibt es diverse Betroffenenverbände, zum Beispiel den Bundesverband Aphasie für Menschen mit erworbener zentraler Sprachstörung.
Hat man einen Anspruch auf Kurzzeitpflege nach einem Schlaganfall?
Alle arbeiten voll und müssen sich auf die neue Situation einstellen. In der Wohnung müssen Umbaumaßnahmen stattfinden, damit zum Beispiel ein Rollstuhl gefahrlos fahren kann. Sind Schlaganfallpatienten nach Klinik und Reha noch nicht so stabil, dass sie in der Häuslichkeit versorgt werden können, kann die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung eine Lösung sein. Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt.
Was steht pflegenden Angehörigen zu?
Magda macht das schon? Wer eine gute Pflege organisieren will, hat als Berufstätiger im akuten Pflegefall Anspruch auf eine Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage, unabhängig von der Größe des Betriebes. Hat die Firma mehr als 15 Mitarbeitende, können sich Angehörige bis zu sechs Monate ohne Lohnfortzahlung für die häusliche Pflege freistellen lassen, wenn die zu pflegende Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Als Angehörige gelten: Ehepartner, Lebenspartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, Großeltern, Kinder, Eltern, Geschwister, Adoptiv- und Pflegekinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder. Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel währenddessen die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Darf der Pflegedienst zum Putzen kommen?
Ja. Bis zu 40 Prozent der Sachleistungen der ambulanten Pflege können für häusliche Betreuungsleistungen ausgegeben werden. Das kann das Begleiten zum Arzt, Reinigungsleistungen oder Spazierengehen sein.
Was tun, wenn pflegende Angehörige ausfallen?
Auch pflegende Angehörige haben das Recht auf Urlaub oder können selbst krank werden. In so einem Fall übernimmt die Pflegeversicherung auf Antrag bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr die Kosten für eine Verhinderungspflege. Eine vertretende Ersatzperson springt dann ein.
Was tun, wenn die Versorgung zu Hause nicht praktikabel ist?
Die meisten Menschen möchten auch nach einem lebensverändernden Krankheitsereignis in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Doch das ist nicht immer möglich. Wer Pflegegrad 2 und höher hat, kann in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut werden. Der Sozialdienst des Krankenhauses informiert über die so genannte Heimunterbringung und mögliche Alternativen. Übersteigen die Kosten die finanziellen Möglichkeiten, kann beim Sozialamt ein „Antrag auf Hilfe zur Pflege“ gestellt werden.
Stand: 01.09.2023